Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,65658
OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21 (https://dejure.org/2021,65658)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.08.2021 - 7 UF 282/21 (https://dejure.org/2021,65658)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. August 2021 - 7 UF 282/21 (https://dejure.org/2021,65658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,65658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Vorlage einer unzureichenden Verfahrenskostenhilfeerklärung zum Ende einer Beschwerdefrist Keine positive Wiedereinsetzungsentscheidung wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Denn das danach hier binnen der Beschwerdefrist bis zum Ablauf des 25.05.2021 vorzulegende vollständige Verfahrenskostenhilfegesuch erfordert eine aktuelle, lückenlose Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst der Vorlage der gemäß §§ 76 Abs. 1 FamFG , 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO dazugehörigen kompletten Nachweise / Belege (vgl. BGH, MDR 2018, 115 und BGH, FamRZ 2008, 871 sowie BGH, Beschluss vom 14.07.2012, II ZA 29/14, Rn. 2, juris).

    Bei den vorgenannten fehlenden bzw. nicht mehr aktuellen Unterlagen handelt es sich auch nicht lediglich um einzelne lückenhaften Angaben, trotz deren Fehlen sich aus anderen Gründen aufdrängt, dass ausreichende Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2008, 871 ).

    Setzt das Gericht eine Frist zur Vervollständigung der Verfahrenskostenhilfeunterlagen, darf grundsätzlich weiterhin auf die Bewilligung der beantragten Verfahrenskostenhilfe vertraut werden, wenn der Fristsetzung nachgekommen wird (vgl. BGH, FamRZ 2008, 871 ).

  • BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Im letztgenannten Fall muss er dann allerdings bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zugleich einen aktuellen und vollständigen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe vorlegen (vgl. BGH, FamRZ 2017, 819 und BGH, MDR 2018, 115 ).

    Eine positive Wiedereinsetzungsentscheidung wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist kann dann ebenfalls nicht erwartet werden (vgl. BGH, MDR 2018, 115 ).

    Denn das danach hier binnen der Beschwerdefrist bis zum Ablauf des 25.05.2021 vorzulegende vollständige Verfahrenskostenhilfegesuch erfordert eine aktuelle, lückenlose Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst der Vorlage der gemäß §§ 76 Abs. 1 FamFG , 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO dazugehörigen kompletten Nachweise / Belege (vgl. BGH, MDR 2018, 115 und BGH, FamRZ 2008, 871 sowie BGH, Beschluss vom 14.07.2012, II ZA 29/14, Rn. 2, juris).

  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06

    Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Koblenz [13. ZS], OLG Report Mitte 39/2013 Anm. 4; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1159 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006, 9 W 13/06, juris; BSG , NZS 2007, 428 ).
  • BGH, 14.07.2015 - II ZA 29/14

    Abgabe einer Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Denn das danach hier binnen der Beschwerdefrist bis zum Ablauf des 25.05.2021 vorzulegende vollständige Verfahrenskostenhilfegesuch erfordert eine aktuelle, lückenlose Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst der Vorlage der gemäß §§ 76 Abs. 1 FamFG , 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO dazugehörigen kompletten Nachweise / Belege (vgl. BGH, MDR 2018, 115 und BGH, FamRZ 2008, 871 sowie BGH, Beschluss vom 14.07.2012, II ZA 29/14, Rn. 2, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99

    Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1159 ).
  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 30/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wiedereinsetzung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Wurde dem Beschwerdeführer in erster Instanz Verfahrenskostenhilfe bewilligt, kann er zwar bei im Wesentlichen gleichen Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen darauf vertrauen, dass auch das Gericht des zweiten Rechtszugs ihn ebenfalls als bedürftig ansieht (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1124 ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21
    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Koblenz [13. ZS], OLG Report Mitte 39/2013 Anm. 4; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1159 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006, 9 W 13/06, juris; BSG , NZS 2007, 428 ).
  • BPatG, 04.05.2023 - 30 W (pat) 701/21
    Dies stellt jedoch für einen Einpersonenhaushalt keinen angemessenen Wohnraum dar (zur Angemessenheit der Wohnfläche: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.8.2021 - 7 UF 282/21: 140 Quadratmeter für zwei Personen nicht mehr angemessen; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10: 89 Quadratmeter für eine Person nicht mehr angemessen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht